Mittelstufe am Gymnasium Eickel

Nachdem die Erprobungsstufe dem Ankommen an der Schule diente, vertiefen die Schüler:innen in der Mittelstufe ihre Bildung und entwickeln ihre Interessen und Fähigkeiten weiter. Außerdem bereitet die Mittelstufe mit ihren vermehrten Wahlmöglichkeiten und ihrem breiteren Fächerangebot auf die Oberstufe vor.

Neben Wahlen in der zweiten Fremdsprache bietet sich im Jahrgang 9 die Möglichkeit, aus dem Angebot des Wahlpflichtfachs u. a. auch Fachkombinationen zu wählen.

Ziele der Mittelstufe über den Unterricht hinaus sind die Stärkung der Persönlichkeit der Schüler:innen und Förderung ihrer Möglichkeiten zur Kommunikation und Mitgestaltung. Getreu dem Motto „Gut aufgehoben – gut ausgebildet“ nimmt die Förderung in der Spitze und zum Ausgleich von Schwierigkeiten einen großen Raum ein. Hinzu tritt eine intensive Beratung im Austausch mit der Schulsozialarbeit in Konfliktfällen und auch bei Fragen zur Laufbahn.

Am Ende der Jahrgänge 9 und 10 werden außerdem die ersten Abschlüsse erworben. Voraussetzung für die Vergabe des Mittleren Schulabschlusses am Ende des Jahrgangs 10 sind u. a. die landeseinheitlichen Zentralen Prüfungen in diesem Jahrgang.

Ansprechpartner
Sprechzeiten: nach Absprache

Weiterführende Informationen

Klassenarbeiten und Versetzung

Klassenarbeiten und Versetzung

Klassenarbeiten
Aufgelistet ist hier die Anzahl der Klassenarbeiten pro Schuljahr in den schriftlichen Fächern. Die Anzahl in den Jahrgangsstufen 7 und 8 unterliegt einer seit dem Schuljahr 2023/2024 geltenden Anpassung durch das Schulministerium und kann in der Zukunft geändert werden.
Stufe
Mathematik
Deutsch
Englisch
Zweite Fremdsprache
Wahlpflichtfach II
7
5
5
5
6
/
8
4
4
4
5
/
9
4
4
4
4
4
10
3
3
3
4
4
Versetzung

Prinzipiell gelten für die Versetzung die folgenden Regeln der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (§ 27 APO-S I):

"Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis einschließlich der letzten Klasse der Sekundarstufe I und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen entweder

  1. in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
  2. in den übrigen Fächern entweder
    1. in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
    2. zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.

Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind."

Als Folge dieser Regelungen gibt es sehr viele unterschiedliche Kombinationen von Zeugnisnoten, bei denen Versetzungen möglich sind oder auch nicht erlangt werden können. Hier ist immer eine Beratung im Einzelfall durch die Klassenleitung nötig.